Was kostet eine Hausverwaltung? Preise für WEG- und Mietverwaltung 2026
Wie viel eine Hausverwaltung kostet, hängt von Größe, Zustand und Leistungsumfang des Objekts ab. Wir ordnen aktuelle Branchenzahlen ein, erklären die üblichen Abrechnungsmodelle und zeigen, auf welche Sondervergütungen Sie beim Angebotsvergleich achten sollten.
Wer eine neue Verwaltung sucht oder das eigene Honorar einordnen möchte, fragt sich zuerst: Was kostet eine Hausverwaltung? Eine verbindliche Preisliste gibt es nicht - die Vergütung wird frei vereinbart und hängt stark vom einzelnen Objekt ab. Aktuelle Branchenstudien liefern aber brauchbare Anhaltspunkte. Wir erklären, wie Verwaltungen abrechnen, welche Spannen 2026 marktüblich sind und worauf Sie beim Vergleich von Angeboten achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundvergütung wird meist pauschal pro Einheit und Monat berechnet, in der Mietverwaltung teilweise auch als Prozentsatz der Miete.
- In der WEG-Verwaltung lag die durchschnittliche Regelvergütung 2025 laut VDIV-Branchenbarometer bei 29,12 Euro je Einheit und Monat, in der Mietverwaltung bei 30,19 Euro.
- Neue Verträge werden im Schnitt teurer abgeschlossen als bestehende.
- Leistungen jenseits der Grundverwaltung, etwa die Betreuung größerer Baumaßnahmen, werden häufig gesondert vergütet.
- Alle Zahlen sind Orientierungswerte. Verbindlich ist nur ein Angebot für Ihr konkretes Objekt.
Wie rechnen Hausverwaltungen ab?
Die meisten Verwaltungen arbeiten mit zwei Bausteinen:
- Grundvergütung: Sie deckt die regelmäßigen Aufgaben ab - in der WEG etwa Buchhaltung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, die ordentliche Eigentümerversammlung, die Beauftragung und Kontrolle von Dienstleistern sowie die laufende Kommunikation. Üblich ist ein fester Betrag pro Wohnung oder Gewerbeeinheit und Monat. Stellplätze und Garagen werden häufig mit einem eigenen Satz berechnet.
- Sondervergütungen: Leistungen, die über die Grundverwaltung hinausgehen, werden als Pauschale oder nach Stundensatz abgerechnet.
Achten Sie beim Vergleich darauf, ob Preise netto oder brutto angegeben sind. Verwalterleistungen unterliegen der Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent - ein Unterschied, der schnell übersehen wird.
Was kostet eine WEG-Verwaltung 2026?
Zwei aktuelle Erhebungen geben einen guten Überblick. Das Branchenbarometer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) beruht auf einer jährlichen Umfrage unter Verwaltungsunternehmen und weist durchschnittliche Vergütungen aus. Die Verwalterentgeltstudie 2026, die das Center for Real Estate Studies (CRES) im Auftrag der Verbände IVD und BVI erstellt hat, konzentriert sich dagegen auf Neuverträge.
| Erhebung | Bezug | Orientierungswert je Einheit und Monat |
|---|---|---|
| VDIV-Branchenbarometer 2026 | WEG-Verwaltung, Durchschnitt 2025 | 29,12 € |
| VDIV-Branchenbarometer 2026 | Mietverwaltung, Durchschnitt 2025 | 30,19 € |
| CRES-Verwalterentgeltstudie 2026 | Neuverträge, je nach Größe der Anlage | etwa 30 bis 48 € brutto |
Die Zahlen zeigen zweierlei. Erstens zahlen kleine Gemeinschaften pro Einheit spürbar mehr, weil Versammlung, Abrechnung und Buchhaltung weitgehend unabhängig von der Zahl der Wohnungen anfallen. Laut CRES-Studie liegen die Basissätze in Anlagen mit mehr als 99 Einheiten rund 38 Prozent unter denen kleiner Anlagen mit bis zu zehn Einheiten. Häufig wird zusätzlich ein Mindesthonorar je Objekt vereinbart. Zweitens liegen Neuverträge über dem Niveau bestehender Verträge - nach der Studie im Mittel um etwa fünf Euro netto je Einheit. Für 2026 hatten die vom VDIV befragten Unternehmen außerdem Anpassungen angekündigt: Angestrebt wurde im Mittel eine Regelvergütung von 31,77 Euro je Einheit (VDIV).
So lesen Sie die Zahlen richtig
Durchschnittswerte sagen wenig über Ihr konkretes Objekt. Eine Anlage mit zwölf Wohnungen, Aufzug und laufender Sanierung verursacht deutlich mehr Arbeit als eine gleich große, gut instand gehaltene Anlage ohne viel Technik. Nutzen Sie die Spannen als Plausibilitätscheck - nicht als Preisliste.
Was kostet eine Miet- und Sondereigentumsverwaltung?
Für die Mietverwaltung, also die Betreuung vermieteter Wohnungen oder ganzer Mietshäuser im Auftrag des Eigentümers, nennt das VDIV-Branchenbarometer für 2025 einen Durchschnitt von 30,19 Euro je Einheit und Monat. Die CRES-Studie ermittelt für Neuverträge Basissätze von etwa 30 bis 42 Euro brutto. Manche Verwaltungen rechnen auch prozentual von der Miete ab.
Bei der Sondereigentumsverwaltung kümmert sich die Verwaltung um einzelne vermietete Eigentumswohnungen - vom Mieteingang über die Nebenkostenabrechnung bis zur Mängelbearbeitung. Dafür gibt es weniger veröffentlichte Vergleichswerte. Abgerechnet wird in der Regel eine monatliche Pauschale je Wohnung. Übernimmt dieselbe Verwaltung auch die WEG, entfallen Schnittstellen zwischen Hausgeld- und Nebenkostenabrechnung. Mehr dazu auf unseren Seiten zur Mietverwaltung und zur Sondereigentumsverwaltung.
Wovon hängt der Preis ab?
- Anzahl der Einheiten: Feste Aufgaben verteilen sich in großen Anlagen auf mehr Wohnungen.
- Baulicher Zustand: Ein Objekt mit Sanierungsstau erfordert mehr Begehungen, Angebote, Beschlüsse und Abstimmungen mit Handwerkern.
- Technische Ausstattung: Aufzüge, Tiefgaragen, zentrale Heizungsanlagen oder Photovoltaik bringen zusätzliche Verträge, Wartungen und Prüfpflichten mit sich.
- Nutzungsmix: Gewerbeeinheiten, Untergemeinschaften oder komplizierte Kostenschlüssel machen Buchhaltung und Abrechnung aufwendiger.
- Ausgangslage bei Übernahme: Fehlen Unterlagen oder ist die letzte Abrechnung noch offen, entsteht zu Beginn erheblicher Mehraufwand.
- Leistungsumfang: Zahl der Versammlungen und Begehungen, Erreichbarkeit und digitale Angebote wie ein Eigentümerportal.
- Marktlage: Laut CRES-Studie bezeichnen sich 85 Prozent der befragten Verwaltungen als ausgelastet oder sehr stark ausgelastet. Das wirkt sich auf die Konditionen für neue Mandate aus.
Welche Sonderhonorare sind üblich?
Was über die Grundleistungen hinausgeht, wird nach den aktuellen Studien in vielen Fällen gesondert berechnet. Typische Beispiele sind:
- zusätzliche, außerordentliche Eigentümerversammlungen,
- Vorbereitung und Betreuung größerer Bau- und Sanierungsmaßnahmen, einschließlich energetischer Projekte,
- die Zustimmung zur Veräußerung einer Wohnung, wenn die Gemeinschaftsordnung sie verlangt,
- die Mitwirkung an gerichtlichen Verfahren der Gemeinschaft,
- in der Mietverwaltung die Neuvermietung als Komplettleistung oder Restarbeiten aus der Zeit des Vorverwalters.
Abgerechnet wird meist als Pauschale oder nach Stundensatz. Entscheidend ist, dass der Verwaltervertrag klar regelt, welche Leistungen im Grundhonorar enthalten sind, wann eine Sondervergütung anfällt und wie hoch sie ist. Unklare Formulierungen führen später leicht zu Streit.
Niedriges Grundhonorar, teure Extras
Ein auffällig günstiges Grundhonorar wirkt attraktiv, relativiert sich aber, wenn viele Standardaufgaben als Sonderleistung abgerechnet werden. Vergleichen Sie Angebote deshalb anhand der voraussichtlichen Gesamtkosten pro Jahr - einschließlich der Sonderleistungen, die in Ihrem Objekt absehbar anfallen.
Wer zahlt die Verwaltung - und lässt sie sich umlegen?
In der WEG ist die Verwaltervergütung ein Kostenposten der Gemeinschaft und wird über das Hausgeld finanziert. Verteilt wird nach Miteigentumsanteilen, sofern Gemeinschaftsordnung oder Beschluss nichts anderes bestimmen. Die Eigentümer können zum Beispiel beschließen, die Vergütung gleichmäßig nach Einheiten zu verteilen. Wie sich das Hausgeld insgesamt zusammensetzt, lesen Sie im Beitrag Hausgeld verstehen und senken.
Vermieter können Verwaltungskosten nicht über die Nebenkostenabrechnung an Mieter weitergeben - die Betriebskostenverordnung nimmt sie ausdrücklich aus. Bei vermieteten Objekten zählen sie aber in der Regel zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung.
Woran Sie eine gute Verwaltung erkennen
Der Preis allein sagt wenig über die Qualität. Achten Sie außerdem auf:
- eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO und eine Berufshaftpflichtversicherung,
- die Qualifikation als zertifizierter Verwalter - darauf haben WEG-Eigentümer in aller Regel einen Anspruch,
- feste Ansprechpartner und eine verlässliche Erreichbarkeit,
- pünktliche und nachvollziehbare Abrechnungen,
- digitalen Zugriff auf Unterlagen und Belege,
- ein vollständiges Leistungsverzeichnis im Vertrag.
So erhalten Sie ein Angebot von Stutz & Pohl
Wir betreuen von Hennef aus über 1000 Wohn- und Gewerbeeinheiten im Rhein-Sieg-Kreis, in Bonn und Köln - in der WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung. Für WEG- und Mietverwaltung erstellen wir individuelle Angebote. Für die Sondereigentumsverwaltung gelten feste Paketpreise ab 35,70 € inkl. MwSt. je Wohnung und Monat - mehr dazu auf der Seite Sondereigentumsverwaltung. Für ein individuelles Angebot helfen uns diese Angaben:
- Adresse, Baujahr sowie Zahl der Wohnungen, Gewerbeeinheiten und Stellplätze
- Teilungserklärung beziehungsweise Gemeinschaftsordnung
- letzte Jahresabrechnung, aktueller Wirtschaftsplan und Protokolle der letzten Versammlungen
- Besonderheiten wie Aufzug, Tiefgarage oder anstehende Sanierungen
- gewünschter Starttermin
Was kostet die Verwaltung Ihres Objekts?Schildern Sie uns kurz Ihre Immobilie - wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Angebot anfragenHäufige Fragen
Sind Verwalterpreise netto oder brutto angegeben?
Das ist unterschiedlich. Erhebungen und Angebote von Verwaltungen nennen mal Netto-, mal Bruttowerte. Fragen Sie im Zweifel nach - der Unterschied beträgt derzeit 19 Prozent Umsatzsteuer.
Warum zahlen kleine Eigentümergemeinschaften mehr pro Einheit?
Viele Aufgaben fallen unabhängig von der Größe an: Eine Versammlung muss vorbereitet, ein Wirtschaftsplan erstellt und eine Abrechnung gebucht werden - ob für sechs oder für sechzig Wohnungen. In kleinen Anlagen verteilt sich dieser Aufwand auf weniger Einheiten.
Darf der Verwalter seine Vergütung während der Laufzeit erhöhen?
Die Vergütung ist Teil des Verwaltervertrags. Eine Erhöhung setzt eine wirksame Anpassungsklausel im Vertrag oder eine Vertragsänderung voraus. In der WEG entscheiden darüber die Eigentümer per Beschluss.
Was kostet ein Wechsel der Hausverwaltung?
Wird der bisherige Verwalter ohne wichtigen Grund abberufen, kann seine Vergütung noch bis zu sechs Monate weiterlaufen. Ob die neue Verwaltung für die Übernahme etwas berechnet, sollte im Angebot stehen. Mehr dazu im Beitrag Hausverwaltung wechseln.
Stutz & Pohl Hausverwaltung
Hausverwaltung aus Hennef (Sieg)
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 18. Oktober 2026.